Volker Schellhammer, Bundestelle für Seeunfalluntersuchung, Hamburg
Die Untersuchung von Seeunfällen hat in Deutschland eine lange Tradition. Nachdem es 125 Jahre lang in der Seeunfalluntersuchung um die Frage ging, wer einen Seeunfall verschuldet hat, gab es 2002 einen Paradigmenwechsel hin zu einer neutralen, verschuldensunabhängigen Untersuchung. Seitdem sind die früheren Seeämter nahezu bedeutungslos, und das Bundesoberseeamt wurde durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung ersetzt. Der Vortrag befasst sich mit dem heutigen Verfahren und den Schwierigkeiten, die sich in der Praxis ergeben. Es werden darüber hinaus aktuelle und Fälle aus den vergangenen Jahren angesprochen, insbesondere solche, die auch ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gelangt sind, wie etwa die Fälle der LISCO GLORIA, der MSC FLAMINIA oder auch der COSTA CONCORDIA.